Glossar · Ablauf & Beratung

Aufklärungsgespräch

Das Aufklärungsgespräch ist das persönliche Gespräch vor einer Behandlung, in dem Ablauf, Alternativen, mögliche Risiken und die individuelle Eignung besprochen werden. Es ist rechtlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Einwilligung.

Auch bekannt als: Aufklärung, Beratungsgespräch, Vorgespräch

Vor jeder ästhetisch-medizinischen Behandlung steht ein persönliches Gespräch. Es ist kein Verkaufstermin, sondern die rechtlich vorgeschriebene Grundlage dafür, dass du wirksam einwilligen kannst.

Was besprochen wird

Zum Gespräch gehören die Beurteilung der Ausgangssituation, das vorgesehene Vorgehen mit Präparat und Menge, mögliche Risiken und Nebenwirkungen, alternative Vorgehensweisen einschließlich der Option, nichts zu tun, sowie der Ablauf danach und die Nachsorge. Auch Kosten werden transparent gemacht.

Zeit zum Nachdenken

Zwischen Aufklärung und Behandlung soll ausreichend Bedenkzeit liegen — bei planbaren ästhetischen Eingriffen ist das ausdrücklich vorgesehen. Du entscheidest nicht unter Zeitdruck, und du kannst deine Einwilligung jederzeit zurücknehmen.

Wie es bei Hebea funktioniert

Bei Hebea findet das Aufklärungsgespräch einmalig zu Beginn statt und wird mit deiner Mitgliedskarte dokumentiert. Für spätere Behandlungen entfällt dadurch die erneute Grundaufklärung — nicht aber die kurze Bestätigung vor Ort. Bei einem neuen Behandlungsbereich, einem anderen Präparat oder veränderter Gesundheitslage ist ein neues Gespräch erforderlich.

Verwandte Begriffe

Medizinischer Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Vor jeder Behandlung bei Hebea findet ein persönliches Aufklärungsgespräch statt. Ergebnisse können individuell unterschiedlich ausfallen.

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