Glossar · Ablauf & Beratung
Aufklärungsgespräch
Das Aufklärungsgespräch ist das persönliche Gespräch vor einer Behandlung, in dem Ablauf, Alternativen, mögliche Risiken und die individuelle Eignung besprochen werden. Es ist rechtlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Einwilligung.
Auch bekannt als: Aufklärung, Beratungsgespräch, Vorgespräch
Vor jeder ästhetisch-medizinischen Behandlung steht ein persönliches Gespräch. Es ist kein Verkaufstermin, sondern die rechtlich vorgeschriebene Grundlage dafür, dass du wirksam einwilligen kannst.
Was besprochen wird
Zum Gespräch gehören die Beurteilung der Ausgangssituation, das vorgesehene Vorgehen mit Präparat und Menge, mögliche Risiken und Nebenwirkungen, alternative Vorgehensweisen einschließlich der Option, nichts zu tun, sowie der Ablauf danach und die Nachsorge. Auch Kosten werden transparent gemacht.
Zeit zum Nachdenken
Zwischen Aufklärung und Behandlung soll ausreichend Bedenkzeit liegen — bei planbaren ästhetischen Eingriffen ist das ausdrücklich vorgesehen. Du entscheidest nicht unter Zeitdruck, und du kannst deine Einwilligung jederzeit zurücknehmen.
Wie es bei Hebea funktioniert
Bei Hebea findet das Aufklärungsgespräch einmalig zu Beginn statt und wird mit deiner Mitgliedskarte dokumentiert. Für spätere Behandlungen entfällt dadurch die erneute Grundaufklärung — nicht aber die kurze Bestätigung vor Ort. Bei einem neuen Behandlungsbereich, einem anderen Präparat oder veränderter Gesundheitslage ist ein neues Gespräch erforderlich.
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