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Aufklärung und Anamnese

Stand: 3. August 2026 — Fassung 1.0

Entwurf — fachlich und anwaltlich zu prüfen
Diese Seite erklärt unseren Ablauf. Sie ersetzt kein persönliches Gespräch und keine medizinische Beratung. Vor dem Live-Betrieb werden die Inhalte fachlich und rechtlich geprüft.

1. So läuft es bei uns

Damit du nicht bei jedem Termin dasselbe lange Gespräch führen musst, trennen wir einmalige Aufklärung und schnelle Folgebehandlung.

2. Schritt 1 — dein Beratungs- und Aufklärungsgespräch

Vor deiner ersten Behandlung führen wir ein persönliches Gespräch mit einer Anamnese. Dabei geht es um:

  • was du dir vorstellst und was in deinem Fall überhaupt sinnvoll ist
  • deine Vorgeschichte: Erkrankungen, Medikamente, Allergien, frühere Behandlungen
  • Ablauf der Behandlung, mögliche Nebenwirkungen, Risiken und Gegenanzeigen
  • Alternativen und was du davor und danach beachten solltest
  • alle Fragen, die du hast — dafür ist das Gespräch da

Ohne dieses Gespräch behandeln wir nicht. Das ist keine Formalie, sondern die Grundlage dafür, dass wir dich sicher behandeln können.

3. Schritt 2 — deine Mitgliedskarte

Nach dem Gespräch bekommst du deine Mitgliedskarte. Darin ist hinterlegt, dass deine Aufklärung und deine Anamnese vorliegen. Das ist der Grund, warum es danach so schnell geht.

4. Schritt 3 — Folgebehandlungen

Für Folgetermine buchst du online oder kommst in die Walk-in-Box. Wir gehen kurz durch, ob sich etwas geändert hat, und behandeln dann — ohne erneutes Langgespräch, solange deine Angaben unverändert gelten.

5. Wann ein neues Gespräch nötig ist

In diesen Fällen brauchen wir vor der nächsten Behandlung ein neues Aufklärungsgespräch:

  • du nimmst neue Medikamente oder hast welche abgesetzt — ausdrücklich auch blutverdünnende Mittel
  • du bist schwanger oder stillst
  • bei dir wurde eine Autoimmunerkrankung oder eine Erkrankung der Nerven beziehungsweise der Muskulatur festgestellt
  • im geplanten Behandlungsgebiet besteht eine Infektion, eine Entzündung oder eine auffällige Hautveränderung
  • du hast neue Allergien oder Unverträglichkeiten
  • dein Gewicht hat sich deutlich verändert
  • du hattest eine Operation oder eine andere ästhetische Behandlung im Gesicht
  • deine letzte Anamnese ist älter als 12 Monate

Wenn du unsicher bist, ob etwas dazugehört: sag es uns einfach. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

6. Deine Mitteilungspflicht

Ohne Meldung dürfen wir nicht behandeln.
Wenn sich seit deinem Aufklärungsgespräch etwas an deinem Gesundheitszustand geändert hat, musst du uns das vor der Behandlung sagen. Erfahren wir davon nichts, fehlt uns die Grundlage für eine sichere Behandlung — dann behandeln wir nicht. Diese Meldung kostet dich nichts und führt in den meisten Fällen nur zu einem kurzen zusätzlichen Gespräch.

Bei jeder Online-Buchung bestätigst du deshalb ausdrücklich, dass sich nichts geändert hat oder dass du uns Änderungen vor der Behandlung meldest.

7. Wir dürfen jederzeit Nein sagen

Wenn aus unserer Sicht medizinische Bedenken bestehen, deine Angaben unvollständig sind oder eine Behandlung an diesem Tag nicht vertretbar ist, lehnen wir sie ab oder verschieben sie. Das gilt auch kurzfristig vor Ort. Eine Ausfallpauschale fällt dafür nicht an, und bereits gezahlte Beträge bekommst du zurück.

8. Was wir nicht selbst machen

In unseren Boxen behandeln wir mit Botulinumtoxin und Hyaluronsäure. Ärztliche Leistungen wie Fettabsaugung, Tattooentfernung oder Needling-Behandlungen laufen über die Arztpraxis — dort schließt du einen eigenen Behandlungsvertrag. Wir sagen dir vorher, wer welche Leistung erbringt. Details dazu stehen in unseren AGB unter Ziffer 2.

9. Deine Daten

Anamnese- und Behandlungsdaten sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). Zugriff hat nur das Team, das dich behandelt beziehungsweise deinen Termin organisiert. Wie wir damit umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

10. Fragen?

Melde dich bei uns: info@orilian.de oder 0176 / 80292983. Wir klären das vor deinem Termin.

AGB · Widerruf · Datenschutz

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